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Absicherung für ein angeratenes Implantat Reduzieren Sie den Eigenanteil beim Zahnarzt deutlich

Zahnzusatzversicherung bei angeratener Implantat-Behandlung

von , ZVO

Normalerweise gilt für alle Zahnzusatzversicherungen, dass eine bereits angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist. Sobald ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde oder der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat, ist der ‚Versicherungsfall‘ eingetreten – die Maßnahme kann nicht mehr in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Ein paar wenige Tarife sind die Ausnahme von der Regel: angeratener Zahnersatz für bis zu 3 Zahnlücken ist versicherbar.

Versicherung von angeratenen Implantaten

Wer bevorstehende Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne mit in die Zahnzusatzversicherung einbeziehen möchte, sollte definitiv eine persönliche Beratung von einen Experten zur Hilfe nehmen. Wer blind durch den Tarif-Dschungel am deutschen Markt irrt, wird nur schwer eine Lösung für das Problem finden. Wir helfen Ihnen dabei und finden den passenden Tarif für Ihre Wünsche.

Eine angeratenes Implantat versichern? Vergleichen Sie die Leistungen der drei Beispiel Zahnversicherungen in unserem Tarif-Vergleich.

Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Beitrag mtl.
bei Alter 38 Jahre
25,92 Euro 10,68 Euro 7,56 Euro
Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern
Leistungsübersicht
Prophylaxe 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr 70% bis 84,- € / pro Jahr 50% bis 60,- € / pro Jahr
Zahnbehandlung 90% 70% 50%
Zahnersatz 90% 70% 50%
Füllungen 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Kieferorthopädie ja nein nein
Finanztest-Urteil sehr gut (1,0) gut (1,8) befr. (2,6)
Leistungsinhalte: Prophylaxe
Prophylaxe ja ja ja
Erstattungshöhe 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr 70% bis 84,- € / pro Jahr 50% bis 60,- € / pro Jahr
Entfernung von harten und weichen Belägen nein ja ja
Professionelle Zahnreinigung 90% bis 108,- € / 1 x pro Jahr 70% bis 84,- € / pro Jahr 50% bis 60,- € / pro Jahr
Mundhygiene 90% bis 108,- € / 1 x pro Jahr 70% bis 84,- € / pro Jahr 50% bis 60,- € / pro Jahr
Zungenhygiene nein nein nein
Prothesenhygiene nein nein nein
Karies- und Parodontalprophylaxe nein nein nein
Versiegelung der Fissuren ja ja ja
Bakterienanalyse und DNA-Test nein nein nein
Besonderheiten Prophylaxe Versiegelungen der Fissuren / pro Jahr 108,- €
Mundhygiene / pro Jahr 108,- €
Keine Keine
Leistungsinhalte: Zahnbehandlung
Zahnbehandlung 90% 70% 50%
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung 90% 70% 50%
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung 90% 70% 50%
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung 90% 70% 50%
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung 90% 70% 50%
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung 90% 70% 50%
Besonderheiten Zahnbehandlung Erstattung Zahnbehandlung: 90% der Restkosten. Erstattung Zahnbehandlung: 70% der Restkosten. Erstattung Zahnbehandlung: 70% der Restkosten.
Leistungsinhalte: Füllungen
Füllungen 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Kompositfüllung (einschichtig) 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Kompositfüllung (mehrschichtig) 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Hochwertige Kunststoffüllungen 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik 90% der Restkosten 70% der Restkosten 50% der Restkosten
Besonderheiten Füllungen Keine Keine Keine
Leistungsinhalte: Zahnersatz
Zahnersatz 90% 70% 50%
Krone 90% 70% 50%
Brücke 90% 70% 50%
Implantat 90% 70% 50%
Teilprothese 90% 70% 50%
Teleskopprothese 90% 70% 50%
Vollprothese 90% 70% 50%
Implantatgetragene Prothese 90% 70% 50%
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung 90% 70% 50%
Veneers (Keramikverblendschalen) 90% 70% 50%
Besonderheiten Zahnersatz Erstattung Zahnersatz: 90% der Restkosten Erstattung Zahnersatz: 70% der Restkosten werden übernommen. Erstattung Zahnersatz: 50% der Restkosten werden übernommen.
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre ja nein nein
KIG 1-2 (Kasse leistet nichts) 90% bis max. 3600,- € Keine Leistung Keine Leistung
KIG 3-5 (Kasse erstattet Grundversorgung) 90% bis max. 3600,- € Keine Leistung Keine Leistung
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) ja nein nein
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) ja nein nein
Minibrackets ja nein nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets ja nein nein
Farblose Bögen ja nein nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) ja nein nein
Kieferorthopädische Funktionsanalyse ja nein nein
Besonderheiten KFO bis 18 Jahre Keine Keine Keine
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene ja nein nein
Höhe der Leistung Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen Keine Leistung Keine Leistung
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) ja nein nein
Innenlieende Zahnspangen (Lingualtechnik) ja nein nein
Minibrackets ja nein nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets ja nein nein
Farblose Bögen ja nein nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) ja nein nein
Kieferorthopädische Funktionsanalyse ja nein nein
Besonderheiten KFO Erwachsene Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen Keine Keine
Weitere Leistungen/Information
Heil- und Kostenplan zwingend notwendig? nein nein nein
Besteht ein Preis-/Leistungsverzeichnis? nein nein nein
Wird regelmäßig geführtes Bonusheft honoriert? nein nein nein
Behandlung im Ausland möglich? ja ja ja
Privatarzt ohne Kassenzulassung? ja ja ja
Schmerzbehandlung ja ja ja
Vollnarkose Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze
Akupunktur Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze
Hypnose Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze
Knirscher-/Aufbissschiene Ja Ja Ja
Behandlung mit Laser Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
Behandlung mit OP-Mikroskop Ja Ja Ja
3D-Kieferröntgen Ja Ja Ja
Besonderheiten Keine Keine Keine
Wartezeiten Prophylaxe keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit
Wartezeiten Zahnbehandlung keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit
Wartezeiten hochwertige Füllungen und Inlays keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit
Wartezeiten Zahnersatz keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit
Wartezeiten Kieferorthopädie keine Wartezeit nicht versichert nicht versichert
Höchstgrenzen 1. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- €
1. - 2. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- €
1. - 3. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- €
1. - 4. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- €
1. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- €
1. - 2. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- €
1. - 3. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- €
1. - 4. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- €
1. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- €
1. - 2. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- €
1. - 3. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- €
1. - 4. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- €
Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) Bis 3,5 fach Bis 3,5 fach Bis 3,5 fach
Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
Altersrückstellungen nein nein nein
Beitragsentwicklung Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren
Kündigungsfrist 3 Monate zum Versicherungsjahresende 3 Monate zum Versicherungsjahresende 3 Monate zum Kalenderjahresende
Gesellschaftsadresse für Leistungseinreichung Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Straße 2
66099 Saarbrücken
Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Straße 2
66099 Saarbrücken
Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Straße 2
66099 Saarbrücken
Finanztest-Urteil sehr gut (1,0) gut (1,8) befr. (2,6)
Besondere Annahmerichtlinien Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken.
Mitversicherung von fehlenden Zähnen ja - bis zu 3 Zähne ja - bis zu 3 Zähne ja - bis zu 3 Zähne
Risikozuschlag für fehlende Zähne 8.60 Euro pro fehlendem Zahn 6.70 Euro pro fehlendem Zahn 4.80 Euro pro fehlendem Zahn
Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern
Beitrag mtl.
bei Alter 38 Jahre
25,92 Euro 10,68 Euro 7,56 Euro

Die Vorteile der Zahnzusatztarife auf einen Blick

  • Leistung auch für bereits angeratene Implantate oder andere Zahnersatzmaßnahmen.
  • Volle Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (bspw. bei einer Behandlung durch einen Privatarzt ohne Kassenzulassung)
  • Kostenübernahme neuster medizinischer Verfahren (bspw. 3D Volumentomografie)
  • TOP-Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern
  • Keine Wartezeiten
  • Kein Führen des Bonushefts erforderlich

Das leisten die Zahnzusatztarife bei Implantaten

In diesem Erstattungsbeispiel zeigen wir Ihnen, wie sich die einzelnen Muster-Tarife bei einer angeratenen Zahnersatzmaßnahme durch Implantate auswirken. Im Beispiel gehen wir von einer Behandlung mit zwei Implantaten inklusive Suprakonstruktion im nicht sichtbaren Bereich aus.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Implantate kein Extra. Generell übernimmt die Kasse ausschließlich einen Festkostenkostenzuschuss gemessen an der durchschnittlichen Regelversorgung. In diesem Fall wäre die Regelversorgung beispielsweise eine Kassenbrücke mit metallischer Krone – zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich.

Höherwertigen Zahnersatz oder neueste medizinische Behandlungsmethoden werden nicht bezuschusst. Das ist Ihr Eigenanteil bei der Implantatbehandlung. Hiervon übernehmen unsere Mustertarife diese Leistungen:

Zahnzusatztarif Premiumtarif Komforttarif Basistarif
Rechnungsbetrag 3.600 Euro 3.600 Euro 3.600 Euro
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse 900 Euro 900 Euro 900 Euro
Eigenanteil ohne Zahnversicherung 2.700 Euro 2.700 Euro 2.700 Euro
Tarifliche Erstattung der Restkosten 90% 70% 50%
Tarifliche Ersattung 2.520 Euro 1.960 Euro 1.350 Euro
Ihr tatsächlicher Eigenanteil 280 Euro 840 Euro 1.350 Euro

Leistungsmerkmale der Zahnzusatzversicherung

Die Versicherungsgeselslchaften bieteen mit meistens drei Tarifreihen für jede Zielgruppe eine passende Option. Der Premiumtarif ist eine absolut hochwertige Zahnzusatzversicherung am deutschen Markt. Mit 90% Erstattung auf Zahnersatzmaßnahmen inklusive angeratener Implantate, starken kieferorthopädischen Leistungen für Kinder sowie sehr guter Erstattung für Prohylaxemaßnahmen und Zahnbehandlung gehört dieser Schutz zu den TOP Tarifen.

Ein Preissegment tiefer ist der Komforttarif angesiedelt. Die Inhalte dieses Tarifs sind meistens identisch mit dem großen Bruder. Die Erstattung ist von 90% im Premiumtarif auf 70% im Komforttarif reduziert. Kieferorthopädische Leistungen für Kinder beinhaltet der kleinere Tarif nicht.

Ein sehr gute Basis-Zahnzusatzversicherung gibt es ebenfalls als Einsteigertarif. Der kleinste und günstigste Tarif erstattet trotzdem noch 50% der Restkosten Ihrer Zahnarztrechnung in vielen Bereichen. Für Kieferorthopädie für Kinder leistet er nicht.

Annahmerichtlinien der Zahn-Tarife

Die Annahmerichtlinien für Zahnzusatzversicherunngen sind wichtig. Hier werden wichtige Regelungen getroffen. Befinden Sie sich aktuell in einer laufenden Behandlung, können Sie eine dieser Zahnzusatzversicherung nicht mehr abschließen. Ist hingegen eine Zahnersatzmaßnahme angeraten, könnt diese bevorstehende Behandlung mit in den Versicherungsschutz integriert werden. Wir prüfen das gerne für Sie in einem individuellen Beratungsgespräch. Ebenso können Sie bei vielen Tarifen bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichern. Die Risikozuschläge betragen:

  • Premiumtarif: circa 9 Euro pro Zahn
  • Komforttarif: circa 7 Euro pro Zahn
  • Basistarif: circa 5 Euro pro Zahn

Im Rahmen der Gesundheitsfragen wird normalerweise neben Fragen zu fehlenden Zähnen und einer laufenden oder angeratenen Behandlung weiterhin nach bestehender Parodontitis gefragt. Trifft dies auf Sie zu, wird eine weitere Parodontitis Behandlung vom Versicherungsschutz der meisten Zahntarife ausgeschlossen. Gleiches gilt für kieferorthopädische Maßnahmen, die bereits laufend oder angeraten sind.

Für welche Zahnbehandlung wird nicht geleistet?

Unter Zahnbehandlung subsumiert man eine Vielzahl an Behandlungsmaßnahmen durch den Zahnarzt. Durch einige Tarife wird nur eine ganz spezielle Form der angeratenen Zahnbehandlung mit abgesichert: eine angeratene Zahnersatzmaßnahme.

Handelt es sich bei der Behandlung allerdings um eine andere Art, wie beispielsweise eine Wurzelbehandlung, eine Parodontosebehandlung oder eine kieferorthopädische Maßnahme, dann erfolgt seitens der Versicherungsgesellschaften eine Ablehnung des Antrags auf Zahnzusatzversicherung.

Ellen Gaber

Persönliche Beratung

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